WHISTLEBLOWER FORMULAR

In diesem Hinweisgebersystem können rechtliche Fehlverhalten und Missstände gemeldet werden. Hinweise zu Verstößen gegen rechtliche Vorschriften helfen der Unternehmensleitung schnell darauf zu reagieren. Nur so kann das Unternehmen in Zukunft Missstände unterbinden.

Dieses Hinweissystem gibt Mitarbeiter*innen, Lieferanten sowie anderen Partnern oder Personen mit Bezug auf das Unternehmen die Möglichkeit, über eine gesicherte Onlineplattform Verstöße zu melden. Eingehende Meldungen werden geprüft und entsprechend vertrauensvoll behandelt.

Beachten Sie, dass Meldungen der Wahrheit entsprechen müssen. Andernfalls kann Ihr Unternehmen Schadensersatz aufgrund der Unwahren Meldungen von Ihnen verlangen.

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Name
Wir behandeln Ihre Identität und den gemeldeten Verstoß vertraulich. Die Informationen werden innerhalb des Unternehmens nur zum Zwecke der Nachforschung geteilt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht oder wenn Sie darin eingewilligt haben.
E-Mail
Telefon
Firma, Ort
Bitte beschreiben Sie den Verstoß im Textfeld so genau wie möglich. Überprüfen Sie ob folgende Fragen durch Ihre Falldarstellung beantwortet werden:
– Was ist passiert?
– Wann und wo ist es passiert?
– Wer hat den Verstoß begangen?
– Wie lässt sich der Verstoß belegen?
Haben Sie den Vorfall bereits einer Behörde oder anderen externen Stellen gemeldet?
Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz sind gemäß § 10 HinSchG befugt, personenbezogenen Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs, 1 c) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens (§ 11 Abs 5 HSchG). Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem Hinweisgebeschutzgesetz über Sie gespeicherte Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihrer Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern.“